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Die Verfahrenskosten

  • Kosten des Beteiligungsverfahrens bei Ablehnung der Beteiligungsanfrage im Vorführungsverfahren: € 500,- zzgl. MwSt.
  • Bei grundsätzlicher Befürwortung der Beteiligung und Ablehnung im Hauptprüfungsverfahren: € 500,- zzgl. MwSt. . (zzgl. externe Kosten für Gutachter u.a.)
  • Bei positiv entschiedener Beteiligungsanfrage: 5 % der Beteiligungssumme (zzgl. externe Kosten für Gutachter u.a., maximal € 10.000,-)

  • Gebührenordnung:

    • Gebühr für Beratungen in Finanzierungs- und Betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten: €/Std 60,00 zuzüglich MwSt. und Nebenkosten für Nebenleistungen und Auslagen
    • Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf stille Beteiligung durch die AUBG ohne MwSt.: € 500,00
    • Gebühr für die Genehmigung eines Antrages auf stille Beteiligung durch die AUBG 5 % der Beteiligungssumme, max. 10.000,00 € ohne MwSt.
    • Gebühr bei Ablehnung eines Antrages auf stille Beteiligung durch die AUBG im Vor- oder Hauptprüfungsverfahren ohne MwSt.: € 500,00
    • Gebühr bei Ablehnung eines Antrages auf stille Beteiligung durch die AUBG im Beschlussverfahren der Gesellschafterversammlung 1 % der beantragten Beteiligungssumme, ohne MwSt.