Beteiligungsbedingungen
- der Sitz des Beteiligungsnehmers ist im Landkreis Altötting.
- die Rechtsform des Beteiligungsunternehmers ist nicht vorgeschrieben.
- der Beteiligungsnehmer darf bei Antragstellung nicht mehr als 50 Mitarbeiter haben.
- der Jahresumsatz des Beteiligungsnehmers soll im letzten Geschäftsjahr nicht mehr als € 10 Mio. betragen haben.
- die Bilanzsumme des Beteiligungsnehmers soll € 4 Mio. nicht übersteigen.
- der Beteiligungsnehmer soll fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein.
- der Beteiligungsnehmer soll wirtschaftlich arbeiten.
- Beteiligungen kommen nicht in Betracht bei Sanierungsfällen, ungünstigen Kapitalstrukturen und bei fehlender unternehmerischer Qualifikation.
