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Beteiligungsbedingungen

  • der Sitz des Beteiligungsnehmers ist im Landkreis Altötting.
  • die Rechtsform des Beteiligungsunternehmers ist nicht vorgeschrieben.
  • der Beteiligungsnehmer darf bei Antragstellung nicht mehr als 50 Mitarbeiter haben.
  • der Jahresumsatz des Beteiligungsnehmers soll im letzten Geschäftsjahr nicht mehr als € 10 Mio. betragen haben.
  • die Bilanzsumme des Beteiligungsnehmers soll € 4 Mio. nicht übersteigen.
  • der Beteiligungsnehmer soll fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein.
  • der Beteiligungsnehmer soll wirtschaftlich arbeiten.
  • Beteiligungen kommen nicht in Betracht bei Sanierungsfällen, ungünstigen Kapitalstrukturen und bei fehlender unternehmerischer Qualifikation.