Die AUBG - ein Prototyp
Mit der Gründung der AUBG ist den Initiatoren ein in Deutschland einzigartiges Bündnis aus kommunalen und privaten Investoren gelungen. Nirgendwo sonst fördern kommunale und privatwirtschaftliche Geldgeber so intensiv und konzentriert neue Ideen und Technologien wie nun im Landkreis Altötting.Bei der Realisierung eines pfiffigen Unternehmenskonzepts stockt häufig schon am Start der Motor, weil das nötige Startkapital fehlt. Hier will die AUBG ansetzen. Durch die Verbreiterung der Eigenkapitalbasis sollen mittelständische Unternehmen mehr Spielraum für ihre Zukunftsplanung erhalten. Dazu wurde die AUBG von ihren Gesellschaftern mit einem Beteiligungskapital von 2,2 Mio. € ausgestattet.
Angesprochen werden vor allem Firmen, die bereits erfolgreich agieren und denen es durch eine Beteiligung möglich ist, zu expandieren oder zu diversifizieren. Auch geplante Neuentwicklungen, Existenzgründungen mit innovativen Produkten oder sinnvolle Betriebsübernahmen kommen für eine Beteiligung in Frage. Dabei ist die AUBG auf keine besonderen Branchen festgelegt und beteiligt sich an Handels- und Dienstleistungsunternehmen genauso wie an Produktionsbetrieben.
Da die AUBG grundsätzlich vollhaftendes Eigenkapital zur Verfügung stellt, verbessert sie nicht nur die Bonität des Unternehmens, sondern auch die Position bei Verhandlungen mit Banken über weitere Fremdfinanzierungen.
Als Investoren fungieren die Kreissparkasse Altötting-Burghausen, die Raiffeisen-Volksbank im Landkreis Altötting, InfraServ, der Landkreis Altötting, die Städte Altötting, Burghausen und Töging a. Inn sowie die Gemeinden Burgkirchen a.d. Alz und Garching a.d. Alz.
Geschäftsführer der AUBG, der die Beteiligungsbewerber sicher durch die Antragsverfahren leitet, ist Dipl.-Betriebswirt Anton Steinberger.
Die Bedingungen für eine Unternehmensbeteiligung durch die AUBG sind relativ einfach.
Der Beteiligungsnehmer muss seinen Firmensitz im Landkreis Altötting haben.
Ferner muss er wirtschaftlich arbeiten, doch darf sein Umsatz im letzten Geschäftsjahr die Obergrenze von 10 Mio. € sowie die Bilanzsumme 4 Mio. € nicht übersteigen.
Bei Antragstellung dürfen im Unternehmen nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt sein.
Alle Beteiligungen sind so angelegt, dass der Unternehmer bei der Erreichung seiner unternehmerischen Ziele unterstützt wird. Die AUBG bleibt stets nur im Hintergrund und wird nie Mehrheitsgesellschafter oder im Unternehmen aktiv tätig werden. Der Unternehmer allein wird in seiner Entscheidungsfreiheit in keinster Weise eingeschränkt, weil die AUBG davon überzeugt ist, dass dies die beste Basis für den gesamten Erfolg und eine konstruktive Zusammenarbeit darstellt.
